Satzung

Fanclubsatzung „Sektion Molina 1900“

§ 1 Name

Der Fanclub trägt den Namen „Sektion Molina 1900“. Eine Eintragung in das Vereinsregister mit dem Namenszusatz „e.V.“ ist zukünftig vorgesehen.

§ 2 Sitz

Sitz des Fanclubs ist in 32479 Hille, Burthun 7.

§ 3 Zweck

Der Fanclub will insbesondere

  1. unter Einhaltung dieses Grundgedankens durch die Pflege der Kameradschaft und Freundschaft die Mitglieder miteinander verbinden,
  2. die Geselligkeit fördern,
  3. Fahrten zu Spielen des FC Bayern München unternehmen oder sonstige Veranstaltungen durchführen, die dem kulturellen und geselligen Gemeinwohl förderlich sind.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Fanclubs ist vom 01.01. bis zum 31.12..

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person werden.
  2. Mitglied des Fanclubs kann jede Person werden, die sich zur Vereinsgesinnung bekennt, bereit ist die Bestrebung des Fanclubs im Sinne des Grundgedankens des FC Bayern München zu unterstützen und vorbehaltlos dessen Satzung anerkennt.
  3. Personen die offensichtlich einer rechtsradikalen, linksradikalen oder anderen verfassungsfeindlichen Gruppierung angehören, wird die Mitgliedschaft im Interesse des Allgemeinwohls verwehrt.

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlich ausgefülltes Anmeldeformular, welches an den Vorstand gerichtet werden muss.
  2. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere bei Minderjährigen, ist das Anmeldeformular von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. In diesem Fall verpflichtet sich der gesetzliche Vertreter zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, eine Ablehnung des Antrags zur Mitgliedschaft kann ohne Angaben von Gründen erfolgen.

§ 7 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt:
Erwachsene30 €
Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre15 €
Rentner15 €
„Familientarif“, bestehend aus:  
Ehepaar50 €
Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre10 €

2. Ehrenmitglieder haben keinen Beitrag zu leisten.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei Tod, Austritt oder Ausschluss.

  1. Der Austritt erfolgt schriftlich gerichtet an den Vorstand, jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres.
  2. Der Ausschluss aus dem Fanclub erfolgt durch den Vorstand
  3. bei unehrenhaften Verhalten innerhalb oder außerhalb des Fanclubs,
  4. bei groben Verstößen gegen die Fanclubssatzung,
  5. bei Zahlungsverzug von mehr als 4 Monaten.

§ 9 Organe des Fanclubs

Die Organe des Fanclubs sind

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung.

§ 10 Vorstand des Fanclubs

  1. Der geschäftsführende Vorstand des Fanclubs im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Fanclub wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  2. Komplettiert wird der Vorstand, neben den in Absatz (1) bezeichneten Personen, durch den 2. Kassenwart und den Schriftführer.
  3. Der Vorstand wird von den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.
  4. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus oder scheiden mehrere Mitglieder des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied oder mehrere Ersatzmitglieder für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes oder der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder.
  5. Der geschäftsführende Vorstand darf selbstständig und ohne Mitgliederanhörung
    über die Ausgaben des Fanclubs entscheiden, sofern die Ausgaben im Interesse des Fanclubs getätigt werden.

§ 11 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist eine ordnungsgemäß durch den Vorstand einberufene Versammlung aller Mitglieder. Sie ist oberstes Organ des Fanclubs.
  2. Die Mitgliederversammlung muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin per Brief, E-Mail oder WhatsApp bei jedem Mitglied angekündigt werden. Sie ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und wird vom Vorstand geleitet. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten und ist mit der Einladung allen Mitgliedern vorab mitzuteilen:
  3. Jahresbericht
  4. Genehmigung der Aktivitäten für das kommende Jahr
  5. Bericht des Kassierers / Kassenprüfers
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Wahlen (Vorstand, Kassierer, Schriftführer, etc.)
  8. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
  9. Verschiedenes
  10. Wenn es die Situation erfordert, kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
  11. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Mitglieder unter 16 Jahren sind nicht stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit während der Abstimmung verfügt der 1. Vorsitzende über doppeltes Stimmrecht.
  12. Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem Vorstand schriftlich vorliegt.
  13. Wahlen und Beschlüsse sind protokollarisch festzuhalten. Diese Protokolle sind von den aktuellen 1. und 2. Vorsitzenden zu unterschreiben.

§ 12 Ticketerwerb und Fanclubfahrten

  1. Eintrittskarten für Mitglieder werden nur über den offiziellen Vorverkauf, den Ticketzweitmarkt des FC Bayern München sowie andere offizielle FC Bayern Fanclubs und/oder Mitglieder erworben.
  2. Der Ticketerwerb ist lediglich für den Eigenbedarf bestimmt. Die Übergabe der Eintrittskarten bei Fanclubfahrten erfolgt bei Abfahrt am Treffpunkt.
  3. Bei Nichtantritt sind die angefallenen Kosten (z.B. Hotel, Ticket, etc.) komplett fällig, sofern keine Ersatzperson genannt werden kann.
  4. Bei Weiterverkauf mit Absicht der Gewinnerzielung erfolgt die sofortige Kündigung der Mitgliedschaft im Fanclub.
  5. Jedem Mitglied ist die Entscheidung selbst überlassen, ob privat erworbene Karten dem Fanclub zur Verfügung gestellt werden oder nicht.

§ 13 Kassenführung und -prüfung

  1. Kassierer und Kassenprüfer werden durch die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und sind gemeinsam für die Richtigkeit der Finanzen des Fanclubs verantwortlich.
  2. Kassierer und Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung sicherzustellen.
  3. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben.
  4. Kassierer und Kassenprüfer haben die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.

§ 14 Auflösung

  1. Über die Auflösung des Fanclubs entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine derartige Auslösung ist durch eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent aller anwesenden Mitglieder des Fanclubs wirksam.
  2. Bei Auflösung des Fanclubs ist das Vermögen des Fanclubs karitativen Einrichtungen zuzuführen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden haben. Mitglieder haben keine Ansprüche auf das Vermögen des Fanclubs.

§ 15 Datenschutzerklärung

  1. Mit dem unterschriebenen Anmeldeformular genehmigt jedes Mitglied die elektronische Datenverarbeitung seiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, usw.) und die Verwendung von personenbezogenen Fotos im Rahmen des Fanclubzwecks (z.B. Facebook, Instagram, Homepage, o.ä.).
  2. Beim Austritt aus dem Fanclub werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuerrechtlichen Bestimmung bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
  3. Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Fanclubs über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung.